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   BGH, 04.01.1993 - StB 18/92   

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BGH, 04.01.1993 - StB 18/92 (https://dejure.org/1993,12979)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1993 - StB 18/92 (https://dejure.org/1993,12979)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - StB 18/92 (https://dejure.org/1993,12979)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98

    Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als

    Für den Bestand eines solchen Zeugnisverweigerungsrechts des Zeugen und die entsprechende Belehrungspflicht des Gerichts gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO ist jedoch stets Voraussetzung, daß zwischen dem Verfahren gegen den Angehörigen des Zeugen und gegen den anderen Beschuldigten oder Angeklagten, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, eine prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht oder bestanden hat, daß sie - der Angehörige des Zeugen und der Angeklagte - in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH NJW 1974, 758; MDR 1979, 952, 953-; NStZ 1985, 419; BGHSt 34, 138, 139 f. und 34, 215; BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 8).

    Denn für ein Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne des § 52 Abs. 1 StPO, das einem Angehörigen eines früheren Mitbeschuldigten gegenüber einem Nichtangehörigen zusteht, ist weder die Teilnahme mehrerer Beschuldigter an derselben materiellrechtlichen Tat ausreichend, noch kommt es auf die gemeinsame Verstrickung in einem sachlich zusammengehörenden Geschehensablauf an (vgl. BGH StV 1982, 557; BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 8); maßgeblich ist allein, wie bereits unter 4 a) dargelegt, ob zu irgendeinem Zeitpunkt eine prozessuale Gemeinsamkeit der gegen mehrere Beschuldigten geführten verschiedenen Verfahren vorgelegen hat.

  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11

    Unterbliebene Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot bei

    Sie kann nur durch eine ausdrückliche Willensentscheidung der Staatsanwaltschaft begründet werden (BGH, Urteil vom 4. November 1986 - 1 StR 498/86, BGHSt 34, 215, 217; BGH, Beschluss vom 4. Januar 1993 - StB 18/92, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 8).
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